„In guten Zeiten geht es allen gut und in schlechten nur den Besten.“

Die „Besten“ erstarren aber nicht, sondern denken in dieser Zeit an Veränderungen. Diese Unternehmen haben am Markt in der Zukunft die „Nase vorn“.

firmenexperten.de schaut neutral auf die Dinge und gibt Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung, egal ob Sie einfach schnell wieder durchstarten wollen, neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen & digitalisieren wollen, oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.
Und das ist für Sie völlig kostenlos!

Kein Risiko, Sie können nur gewinnen.

Denn genau hier setzt das aktuelle Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an und unterstützt diesen Wandel mit hohen finanziellen Beihilfen.

Im Rahmen des Programms erhalten sie bis zu 4.000 EUR Zuschuss für Beratungsleistungen, die von uns direkt mit dem Bundesamt abgerechnet werden.
Keine Vorkasse, geringe Beteiligung.

  • Aktuelle Finanzlage & Soforthilfen
  • Erfolgreicher Neustart
  • Öffentliche Finanzhilfen & Kredite
  • Einkaufsvorteile nutzen und Kosten reduzieren
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firmenexperten hilft durch eine von der Bundesregierung finanzierte Soforthilfe, kostenlos von Corona-Auswirkungen betroffenen Unternehmen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro. Seit 3. April 2020 gilt eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen. Sie gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und auch Freiberufler.

Das neue Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union mitfinanziert. Für die Umsetzung zuständig ist das BAFA.

Hauptkriterien zur Förderung

Beschäftigung < 250 Personen

Jahresumsatz < oder = 50 Mio. EUR

Bilanzsumme < oder = 43 Mio. EUR

Mitarbeiterzahl

Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeits­einheiten (JAE) angegeben. Jeder, der in einem Unternehmen oder auf Rechnung die­ses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gear­beitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen.

Jahresumsatz

Zur Berechnung des Jahresumsatzes werden die Einnahmen berechnet, die ein Unterneh­men im jeweiligen Jahr mit dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleis­tungen, die unter die gewöhnlichen Tätigkeiten des Unternehmens fallen, nach Abzug etwaiger Erlösschmälerungen erzielt hat. Der Umsatz darf keine Umsatzsteuer oder andere indirekte Steu­ern enthalten.

Jahresbilanzsumme

Die Jahresbilanzsumme bezieht sich auf die Hauptvermögenswerte eines Unternehmens.

Sicher Dir jetzt die bundesweite Förderung von bis zu 90% der Beratungskosten.

Hiermit fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Rückruf oder eine zusätzliche Information von firmenexperten zur Beantragung der kostenfreien Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an. Sie werden dabei keinesfalls zur Angabe persönlicher oder vertraulicher Daten aufgefordert. Erst bei der späteren Registrierung über das Portal der Bundesregierung benötigen Sie detaillierte Angaben Ihres Unternehmens zur Bewilligung der Fördermittel. So wird eine missbräuchliche Nutzung Ihrer sensiblen Unternehmensdaten vermieden.

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